horticon, Produktmanagement Erden für Industrie und Handel


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Dipl.-Ing. agr.
Hagen Knafla
Plinderheide 57
D-48291 Telgte / GERMANY

 

Email: info@horticon.net

 

Tel:: +49-(0)2504-922703
Fax: +49-(0)2504-922704

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Angaben nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG)

 

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USt-IdNr.: DE 813386625

horticon, Produktmanagement für Industrie und Handel, Erden und Substrate, Produktentwicklung

Kundenzufriedenheit – eine abgedroschene Floskel? - Es zeigt sich immer wieder, dass langfristig denkende Unternehmen der Torf, Erden und Substratindustrie auf die Zufriedenheit der Kunden setzen, also sprich des Handels, der Fachmärkte oder der Erwerbsgärtner.

Gütesicherung nach RAL oder RHP, externe Qualitätssysteme, Produktmanagement horticon, Erden, Torf, Substrate, Qualitätssicherung, IndustrieJahrelange und zufrieden stellende Lieferungen werden durch kleine Fehler in Einzelfällen zunichte gemacht. Deshalb sind Qualitätskontrollen auf dem individuell unterschiedlichsten Niveaus überlebenswichtig!

Neben wettbewerbsfähigen Preisen durch optimale Rohstoffauswahl und Kombination, ist die Qualität des Endproduktes langfristig von entscheidender Bedeutung. Dies trifft auch auf die Funktionalität von Preiseinstiegsware zu!

Ein Schritt dem Kunden ein hohes Maß an Sicherheit zu geben, sind externe Qualitätssysteme wie z.B. die Gütesicherungen nach RAL oder RHP.

 

Erden und Bodenverbesserer sind trotz des Saisoncharakters laut Aussagen der Handelsunternehmen ein wichtiger Umsatzpfeiler sowohl im Fachmarkt als auch im Baumarkt mit Garten-Center. Dieser Bedeutung muss man - auch, oder gerade wenn es sich um ein Saisongeschäft handelt - Rechnung tragen.

Preis- und Qualitätskonzepte müssen entsprechend der unterschiedlichen Kundenansprüche stimmig angeboten werden. Eins jedoch gilt immer: Unabhängig vom Preisniveau muss die Funktionalität gewährleistet sein. Nur ein geringer Anteil der Kunden wendet sich an das GartenCenter, wenn weniger "kapitalintensive" Produkte, wie z.B. Blumenerden, nicht den Erwartungen entsprechen. Meistens wird dieses Produkt zukünftig gemieden. Das ist umso fataler, wenn es sich um eine Eigenmarke handelt, die auch in anderen Bereichen (z.B. Lebensmittel) Verwendung findet.

Blumenerde, Qualitätskonzepte, Gütesicherung, Qualitätsparameter, Produktmanagement horticon, Handel, Einzelhandel, QualitätssystemBesonders im Bereich Blumenerden und bei Produkten zur Bodenverbesserung werden z.T. natürliche, biologisch aktive Materialien verwendet, was zu Schwankungen bei den gekennzeichneten Parametern führen kann. Aus Verantwortung gegenüber dem Kunden, aber auch gegenüber den eigenen Umsatzzahlen, sollten Einkäufer der Zentralen und Märkte unbedingt eine lieferantenunabhängige, regelmäßige Kontrolle der eigenen Produkte anstreben. Auch im Hinblick auf veröffentlichte Testergebnisse vom Blumenerden (siehe Stiftung Warentest Heft 4/2004 „Die Wundertüten“ oder „markt“ 2010) wird deutlich, wie wichtig die aktuelle Kenntnis der eigenen Produktqualitäten ist. Eine Analyse muss im Zusammenhang der Ausgangsstoffe und weiterer Qualitätsparameter interpretiert und bewertet werden. Dazu fehlt es meistens an qualifiziertem Personal und Zeit.

 

Mit Ablauf der Übergangsfrist gilt seit 2002 die EN-Norm 12580 zur Ermittlung der Füll- bzw. Liefermengen. Die EN 12580 hat europaweit Gültigkeit und ersetzt einen Teil der Norm DIN 11540.

Siebe, Ziylinder und Stativ für die Füllmengenkontrolle nach EN 12580, Geräte zur Bestimmung der LiefermengeGemäß der neuen Norm wird die Schüttdichte des zu prüfenden Produktes mittels eines 20L-Zylinders plus Aufsatz, sowie verschiedener Siebe und einem Stativ ermittelt.

Über das normiert ermittelte Nettogewicht und das exakte Volumen des geeichten Zylinders wird die Schüttdichte des Produktes berechnet.

Mit dieser Schüttdichte lassen sich dann die Volumina von Verpackungen und das Materialgewicht bei losen Lieferungen zurück rechnen.

Eine repräsentative Probenahme ist wie bei jeder Materialprüfung Voraussetzung.

 

Seit 5.12.2012 gilt die neue Düngemittelverordnung (DüMV)

Die Übergangsfrist der „alten“ DüMV 2008 läuft am 30.06.2015 aus.

Das heißt alle Düngemittel, Kultursubstrate, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel müssen spätestens ab dem 1.7.2015 den Vorgaben der DüMV von 2012 entsprechen.

Kennzeichnung / Deklarationen

Das betrifft auch die Kennzeichnung (Deklaration) der Produkte, die in der neuen Verordnung strikt geregelt ist.

Hauptbestandteile dürfen z.B. nur noch verwendet werden, wenn sie in der Positivliste (Tab.7) aufgeführt sind.

Die Art der Kennzeichnung hat gemäß der DüMV zu erfolgen.