Kontakt
Dipl.-Ing. agr.
Hagen Knafla
Plinderheide 57
D-48291 Telgte / GERMANY
Email: info@horticon.net
Tel:: +49-(0)2504-922703
Fax: +49-(0)2504-922704
Impressum
Angaben nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG)
Dipl.-Ing. agr.
Hagen Knafla
Plinderheide 57
D-48291 Telgte / GERMANY
Email: info@horticon.net
Tel:: +49-(0)2504-922703
Fax: +49-(0)2504-922704
USt-IdNr.: DE 813386625
![]()
Ab 1.1.2010 gilt ausschließlich die Düngemittelverordnung (DüMV) vom 16.12.2008
Mit Ende des Jahres 2009 sind die Übergangsvorschriften der DüMV von 2003 bzw. 1999 ausgelaufen.
Das heißt alle Düngemittel, Kultursubstrate, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel müssen ab dem 1.1.2010 den Vorgaben der DüMV von 2008 entsprechen.
Kennzeichnung / Deklarationen
Das betrifft auch die Kennzeichnung (Deklaration) der Produkte, die in der neuen Verordnung strikt geregelt ist.
Hauptbestandteile dürfen z.B. nur noch verwendet werden, wenn sie in der Positivliste (Tab.7) aufgeführt sind.
Die Art der Kennzeichnung hat gemäß der DüMV zu erfolgen.
Für viele Hersteller reichte die Übergangsfrist nicht aus sämtliche Verkaufsverpackungen entsprechend zu ändern, zumal es noch einige Unsicherheiten und fachlich fragliche Inhalte in der DüMV2008 gibt, die eine korrekte Deklaration erschweren. Ein genaues Einarbeiten in das Düngemittelrecht ist Voraussetzung für eine korrekte Kennzeichnung.
Unzulänglich erstellte Deklarationen oder das Inverkehrbringen von Verpackungen mit veralteten Deklarationen können zu Problemen bei der Düngemittelverkehrskontrolle führen, die in der Hand der Bundesländer liegt.
Generelle Fragestellungen zur Kennzeichnung können in der Regel über die entsprechenden Gütegemeinschaften abgewickelt werden.
horticon® erstellt Deklarationen als Dienstleistung
Sind konkrete und produktspezifische Kennzeichnungen gefragt bietet horticon® auf vielfache Nachfrage die Erstellung von Deklarationen von Kultursubstraten und Bodenhilfsstoffen als Dienstleistung an.
Dazu benötigen wir die genaue Zusammensetzung sowie analytische Daten zu ihren Produkten und können Ihnen dann gemäß der Zweckbestimmung eine Deklaration erstellen.
Die Deklarationserstellung geschieht nach bestem Wissen, eine Rechtssicherheit wird dabei nicht gewährleistet und jegliche Haftung seitens horticon wird ausgeschlossen. Verantwortlich für die düngemittelrechtliche Kennzeichnung ist der Inverkehrbringer.
Weitere Leistungen von horticon
Die Deklarationsprüfung gemäß DüMV 2008 ist Teil der Dienstleistungen von horticon im Bereich des Produkt- und Projektmanagements für Unternehmen der Erden- und Substratbranche. Erfahren Sie mehr über Dienstleistungen für die Substratindustrie und Dienstleistungen für den Handel
Düngemittelverordnung 2008
Den Gesetzestext der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzen-hilfsmitteln finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de in der jeweils aktuellen Fassung
